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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit K53 OD Dens

Nentershausen, den 07. 04. 2025

 

Die zuständige Behörde

(nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Grenzbereinigungsgesetz)

Amt für Bodenmanagement

Homberg (Efze)

 

 

Grenzbereinigung

gemäß dem Gesetz über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung)

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 12 Abs. 1 GrBerG HE)

Im Grenzbereinigungsverfahren

Verfahrensgebiet:  „K53_OD_Dens“

Gemeinde:               Nentershausen

Gemarkung:             Dens (2282)

Flur:                          3

 

ist der Grenzbereinigungsplan vom 13.12.2024 am 29.01.2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. 

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

 

Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren finden sie im Internet unter

https://hvbg.hessen.de/datenschutz .

Homberg (Efze), den 29.01.2025                                                         Amt für Bodenmanagement

                                                                                                                       Homberg (Efze)

                                                                                                                            Im Auftrag

                                                                                                                          gez. Schäffer

 
Kontakt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel:  06627 - 92 02-0
Fax: 06627 - 92 02 20

Öffnungszeiten

Rathaus von Nentershausen

Montag bis Mittwoch

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13.15 – 16.30 Uhr

Donnerstag

7.30 – 12.30 Uhr

13.15 – 17.30 Uhr

Freitag 7.30 – 13.00 Uhr