Vereinfachte Umlegung Süß

Nentershausen, den 28. 07. 2020

Bekanntmachung

 

 

In der vereinfachten Umlegung Gemarkung Süß, Flur  1; 2,  für das Gebiet „Sperlingsberg“, wird nach § 83 Abs.1 Baugesetzbuch in der Neufassung vom 23.09.2004 bekannt gemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 22.12.2016 am 10.10.2017 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§83 Abs.2 Baugesetzbuch in der Neufassung vom 23.09.2004).

 

Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugeteilten Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§83 Abs.3 Baugesetzbuch).

 

 

Die Geldleistungen sind fällig

 

 

 

Nentershausen, 21.07.2020

 

 

 

 

 

 gez. Hilmes

 (Bürgermeister)