Durchführung des Winterdienstes 2021

Nentershausen, den 11. 01. 2021

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Durchführung des Winterdienstes 2021

Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen

 

 

Zu Beginn der Winterperiode 2021 weisen wir wiederum darauf hin, dass ein ordnungsgemäßer Winterdienst durch die Gemeinde nur ausgeübt werden kann, wenn die Durchführung des Räumungsdienstes nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.

 

Dies gilt grundsätzlich für alle innerörtlichen Straßen der Gemeinde Nentershausen

 

Wir bitten alle Fahrzeugführer bei eintretendem Schneefall ihre Fahrzeuge, sofern sie auf dem eigenen Grundstück nicht abgestellt werden können, auf die vorhandenen öffentlichen Parkplätze zu verbringen. Bei der Überbreite der Räumfahrzeuge ist sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes nicht möglich.

 

Wir bitten die Bevölkerung der Gemeinde Nentershausen um Beachtung und um entsprechendes Verhalten.

 

 

 

 

gez. Hilmes

(Bürgermeister)