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Neubesetzung einer stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Nentershausen

Nentershausen, den 16. 02. 2023

Gem. § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes richtet jede Gemeinde zur Schlichtung privater Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt ein.

Auf Grund des bevorstehenden Ablaufes der Amtszeit der seitherigen stellvertretenden Schiedsperson muss diese Position neu besetzt werden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich nach Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für die Ausübung dieses Amtes als geeignet betrachten, werden gebeten sich bis zum 13. März 2023 schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen, Burgstraße 2, 36214 Nentershausen zu bewerben.

 

Die Eignungs- und Ausschlussgründe gem. § 3 Schiedsamtsgesetz, sind hierbei zu beachten.


Auskünfte werden unter der Telefonnummer 066627 / 9202-15 erteilt.

 
Kontakt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel:  06627 - 92 02-0
Fax: 06627 - 92 02 20

Öffnungszeiten

Rathaus von Nentershausen

Montag bis Mittwoch

7.30 – 12.30 Uhr

13.15 – 16.30 Uhr

Donnerstag

7.30 – 12.30 Uhr

13.15 – 17.30 Uhr

Freitag 7.30 – 13.00 Uhr