Bekanntmachung der Satzung über das Erheben von Gebühren für die Benutzung des gemeindl. Freischwimmbades Nentershausen
Satzung über das Erheben von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Freischwimmbades Nentershausen
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nentershausen in ihrer Sitzung am 12. März 2025 folgende
Satzung über das Erheben von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Freischwimmbades Nentershausen
beschlossen:
§ 1
Für das Betreten des Schwimmbades und das Benutzen der Badeeinrichtungen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren sind vor dem Betreten des Bades fällig. Als Quittung für die entrichtete Gebühr wird eine Eintrittskarte ausgegeben, die von dem Benutzer /der Benutzerin des Bades jederzeit auf Aufforderung des Schwimmmeisters / der Schwimmmeisterin vorzuzeigen ist.
§ 2
Alle Eintrittskarten werden an der Kasse des Freibades Nentershausen ausgegeben.
Einzelkarten berechtigen zum Betreten des Schwimmbades ausschließlich am jeweiligen Tag.
Zehnerkarten berechtigen zum zehnmaligen Betreten des Schwimmbades.
§ 3
Die Gebühren betragen:
1. Einzelkarten
a) unter 6 Jahren frei
b) 6 – 17 Jahre 2,50 €
c) Erwachsene (ab 18 Jahren) 3,80 €
2. Zehnerkarten
unter 6 Jahre frei
6 – 17 Jahre 22,00 €
Erwachsene (ab 18 Jahren) 33,00 €
3. Saisonkarten
unter 6 Jahre frei
6 – 17 Jahre 44,00 €
Erwachsene (ab 18 Jahren) 75,00 €
4. Familiensaisonkarten
Familie ( 2 Erw. + Kinder 6-17 Jahre) 140,00 €
Kleinfamilie (1 Erw. + Kinder 6-17 Jahre/ Alleinerziehend) 100,00 €
5. Rabatte
Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (ab 50% Grad der Behinderung) erhalten Besucher 20 % Rabatt auf die lfd. Nr. 1 (Einzelkarten) und auf lfd. Nr. 3 (Saisonkarten).
Ab 17:00 Uhr erhalten Besucher einen Rabatt von 20% auf die lfd. Nr. 1 (Einzelkarten)
§ 4
Diese Satzung tritt am 01.05.2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Nentershausen, 13.03.2025
Weinert, Bürgermeister