Private Vorhaben

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern (auch außerhalb der Ortskerne) vor. Die Fördergebiete wurden im Rahmen der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) abgegrenzt und umfassen die historischen Ortskerne. Eine Übersicht der Fördergebiete finden Sie hier: private Fördergebiete.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Die Maßnahmen müssen im Sinne der Dorfentwicklung unter Verwendung ortstypischer Materialien erfolgen. Mehr Infos hierzu erhalten Sie in den "Grundsätzen zur Gestaltung und Verwendung von Baumaterialien im Landkreis Hersfeld - Rotenburg". Diese steht Ihnen hier Grundsätze Baugestaltung und Freiflächen zum Download zur Verfügung.
Was kann in welcher Höhe gefördert werden?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme wird im Einzelfall entschieden. Die Förderquoten beziehen sich auf die zuschussfähigen Nettokosten. Die Fördersummen verstehen sich als Nettobeträge.
Die Fördermöglichkeiten umfassen:
Private Maßnahmen (Umnutzung, Sanierung, Neubau) in den Fördergebieten: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme je Objekt 45.000 €
Kulturdenkmale im gesamten Gemeindegebiet: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme 60.000 €
Umbau von Wirtschaftsgebäuden und Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten im Ortskern:
Förderquote 35 %
Städtebaulich verträglicher Rückbau im Ortskern: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme: 45.000 €
Wie beantrage ich die Förderung?
Kontakt zur Stadtverwaltung, dem Landkreis oder dem Büro für die städtebauliche Beratung aufnehmen:
Verwaltung und Landkreis:
Herr Aribert Lehn
Bauamt der Gemeinde Nentershausen
Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Telefon: 06627 9202-17
E-Mail:
Frau Melanie Meißner
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87-2212
E-Mail:
Städtebauliche Beratung:
Das Team von pardemann | architekt[en] PartG mbB bietet Ihnen baufachliche Beratung und Unterstützung bei der Förderantragsstellung. Ein gemeinsames Beratungsgespräch stellt den ersten notwendigen Schritt vor dem Förderantrag dar. Hauptansprechparter ist Herr Guido Pardemann.
Herr Guido Pardemann
pardemann | architekt[en] PartG mbB
Winzerstraße 26a
99094 Erfurt
Telefon: 0361 222 98 13
Mobil: 0170 322 33 96
Info: www.architektur-pardemann.de
E-Mail:
Ihre Checkliste zur Antragsstellung
Beratungsprotokoll
Genehmigter Bauantrag zu Ihrem Vorhaben | denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Kostenschätzung nach DIN 276
Ausgefüllter Online-Förderantrag
zzgl. bestätigte Bankverbindung
Finanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank
Die wichtigsten Informationen zur Förderung privater Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung können Sie auch den folgenden Flyern entnehmen: Infoflyer