Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Nentershausen
Kommunalwahlen 2026
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde
Nentershausen
Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU- haben Herr Niklas Küch, Weidengasse 17, 36214 Nentershausen, Ortsteil Süß und Herr Gerald Diegel, Lindenauer Weg 10, 36214 Nentershausen, Ortsteil Weißenhasel auf ihre Mandate in der Gemeindevertretung Nentershausen verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2005, Nr. 24), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung 26. März 2000 (GVBl. 2000, S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2005, Nr. 110), wird festgestellt, dass an ihre Stelle die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU- mit den meisten Stimmen,
Herr Reinhard Hildebrand
Unter dem Stein 1
36214 Nentershausen, Ortsteil Mönchhosbach,
Herr Benjamin Krause
Danziger Straße 14
36214 Nentershausen, Ortsteil Nentershausen,
treten.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person nach Maßgabe der §§ 25 bis 28 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Nentershausen, Burgstraße 2, 36214 Nentershausen einzureichen.
Nentershausen, 28.04.2026
DER GEMEINDEWAHLLEITER
DER GEMEINDE NENTERSHAUSEN
gez. Mangold
Gemeindewahlleiter