AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Neubesetzung des Schiedsamtes Nentershausen
Gem. § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes richtet jede Gemeinde zur Schlichtung privater Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt ein. Auf Grund des bevorstehenden Ablaufes der Amtszeit der seitherigen Schiedsperson muss diese Position neu besetzt werden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich nach Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für die Ausübung dieses Amtes als geeignet betrachten, werden gebeten sich bis zum 01. Juli 2026 schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen, Burgstraße 2, 36214 Nentershausen zu bewerben. Die Eignungs- und Ausschlussgründe gem. § 3 Schiedsamtsgesetz, sind hierbei zu beachten. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 066627 / 9202-15 gegeben.
Nentershausen, 29. Mai 2026
Michael Weinert
Bürgermeister