Durchführung des Winterdienstes 2023-2024
Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
Zu Beginn der Winterperiode 2023-2024 weisen wir wiederum darauf hin, dass ein ordnungsgemäßer Winterdienst durch die Gemeinde nur ausgeübt werden kann, wenn die Durchführung des Räumungsdienstes nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Dies gilt grundsätzlich für alle innerörtlichen Straßen der Gemeinde Nentershausen
Wir bitten alle Fahrzeugführer bei eintretendem Schneefall ihre Fahrzeuge, sofern sie auf dem eigenen Grundstück nicht abgestellt werden können, auf die vorhandenen öffentlichen Parkplätze zu verbringen. Bei der Überbreite der Räumfahrzeuge ist sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes nicht möglich.
Wir bitten die Bevölkerung der Gemeinde Nentershausen um Beachtung und um entsprechendes Verhalten.
gez. Hilmes
(Bürgermeister)