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Steuerbescheide für das Jahr 2024

Nentershausen, den 14. 12. 2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Nentershausen

 

 

Steuerbescheide für das Jahr 2024

 

Mit dieser Bekanntmachung werden die Steuern 2024 für die Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen es sich um Gewerbesteuer, Hundesteuer oder Grundsteuer A oder B handelt und die keinen neuen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.

Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt für diese Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugestellt worden wäre.

 

Den Steuerpflichtigen wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid auch für die Folgejahre gilt.

 

Für das Jahr 2024 gelten folgende Steuer- und Hebesätze:

 

Grundsteuer A                                                                                                 650 %

Grundsteuer B                                                                                                 650 %

Gewerbesteuer                                                                                                400 %

Hundesteuer     a) für den ersten Hund                                                  50,00 €

                             b) für den zweiten Hund                                            95,00 €

                             c) für jeden weiteren Hund                                        135,00 €

                             d) für einen gefährlichen Hund                                  460,00 €

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen, Burgstr. 2, Zimmer 5, in 36214 Nentershausen Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aufgeschoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.

 

Nentershausen, den 14.12.2023                  Der Gemeindevorstand der Gemeinde 

                                                                                               Nentershausen

                                                                                    gez. Hilmes, Bürgermeister

 

 
Kontakt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel:  06627 - 92 02-0
Fax: 06627 - 92 02 20

Öffnungszeiten

Rathaus von Nentershausen

Montag bis Mittwoch

7.30 – 12.30 Uhr

13.15 – 16.30 Uhr

Donnerstag

7.30 – 12.30 Uhr

13.15 – 17.30 Uhr

Freitag 7.30 – 13.00 Uhr