Steuerbescheide für das Jahr 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Nentershausen
Steuerbescheide für das Jahr 2024
Mit dieser Bekanntmachung werden die Steuern 2024 für die Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen es sich um Gewerbesteuer, Hundesteuer oder Grundsteuer A oder B handelt und die keinen neuen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.
Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt für diese Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugestellt worden wäre.
Den Steuerpflichtigen wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid auch für die Folgejahre gilt.
Für das Jahr 2024 gelten folgende Steuer- und Hebesätze:
Grundsteuer A 650 %
Grundsteuer B 650 %
Gewerbesteuer 400 %
Hundesteuer a) für den ersten Hund 50,00 €
b) für den zweiten Hund 95,00 €
c) für jeden weiteren Hund 135,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 460,00 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen, Burgstr. 2, Zimmer 5, in 36214 Nentershausen Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aufgeschoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.
Nentershausen, den 14.12.2023 Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Nentershausen
gez. Hilmes, Bürgermeister