Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister
In der
GEMEINDE NENTERSHAUSEN (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
ist die Stelle
des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl zu besetzen.
Die Gemeinde Nentershausen hat zurzeit 2.770 Einwohner und besteht aus sechs Ortsteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 01. September 2024 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nentershausen gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2025 und beträgt sechs Jahre. Erreicht keine(r) der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 15. September 2024 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 24. Juni 2024, bis 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Nentershausen, Zimmer 8, Burgstraße 2, 36214 Nentershausen, einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24. Juni 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am
27. April 2024 in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Nentershausen, der HNA Rotenburg-Bebra, und auf der Homepage der Gemeinde Nentershausen, www.nentershausen.de öffentlich bekannt gemacht. Sie kann zusätzlich unter der oben angegebenen Anschrift des Gemeindewahlleiters angefordert werden.
Nentershausen, 29.04.2024
DER GEMEINDEWAHLLEITER
gez. Mangold