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Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement

Nentershausen, den 27. 05. 2024

 

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde - 

Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Tel.-Nr.:   +49 (0)611 2000, Fax-Nr.: +49 (0)611 2101

E-Mail:     

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gz.: 2-HR-05-06-40-01-B-0009#001

Flurbereinigungsverfahren Datterode

Verfahrensnummer: F 640

 

Schlussfeststellung 

 

Das Flurbereinigungsverfahren Datterode wird nach § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und der Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. 

 

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Datterode sind noch nicht abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft hat daher gemäß § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts Fortbestand.

 

Die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten durch die Flurbereinigungsbehörde werden gemäß § 151 Satz 2 FlurbG auf die Gemeindebehörde übertragen. Die Aufsichtsbefugnisse werden von der Flurbereinigungsbehörde auf die Gemeindeaufsichtsbehörde übertragen. 

 

Begründung

  1. Das Flurbereinigungsverfahren Datterode hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:

     

  • Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch Maßnahmen der Bodenordnung (Zusammenlegung der Grundstücke und Neuordnung nach Lage, Form und Größe)

  • Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung durch Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes

  • Verbesserung der Erschließungssituation und des Ausbauzustandes durch Neugestaltung und Erneuerung des Wege- und Gewässernetzes

  • Durchführung von ortsregulierenden Maßnahmen

  • Regulierung der Erschließungs- und Eigentumssituation in den Waldbereichen durch Bodenordnung 

  • Verbesserung und Aktualisierung der öffentlichen Bücher, z. B. des Liegenschaftskatasters

  • Unterstützung des ländlichen Raums durch finanzielle Förderung des Ausbaus gemeinschaftlicher Anlagen

 

  1. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.

    Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

 

  1. Die Teilnehmergemeinschaft bleibt nach § 151 FlurbG bestehen, da noch Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen zu erfüllen sind. Die Tilgung der Darlehen ist bis zum Jahr 2033 vorgesehen.

     

  2. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

 

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Ringgau, Wehretal und der Stadt Sontra sowie in den angrenzenden Gemeinden Herleshausen, Weißenborn, Cornberg, Nentershausen, Meißner, Wildeck, der Einheitsgemeinde Gerstungen und den angrenzenden Städten Waldkappel, Eschwege sowie Treffurt öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/F640 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), - Flurbereinigungsbehörde -,  Hans-Scholl-Straße 6,  34576 Homberg (Efze)schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.

Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Homberg (Efze), 16.05.2024           

(LS)

 

gez.

Koch, Amtsleiter

 
Kontakt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel:  06627 - 92 02-0
Fax: 06627 - 92 02 20

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