Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern (auch außerhalb der Ortskerne) vor. Die Fördergebiete wurden im Rahmen der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) abgegrenzt und umfassen die historischen Ortskerne. Eine Übersicht der Fördergebiete finden Sie hier: private Fördergebiete.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Die Maßnahmen müssen im Sinne der Dorfentwicklung unter Verwendung ortstypischer Materialien erfolgen. Mehr Infos hierzu erhalten Sie in den "Grundsätzen zur Gestaltung und Verwendung von Baumaterialien im Landkreis Hersfeld - Rotenburg". Diese steht Ihnen hierGrundsätze Baugestaltung und Freiflächen zum Download zur Verfügung.
Was kann in welcher Höhe gefördert werden?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme wird im Einzelfall entschieden. Die Förderquoten beziehen sich auf die zuschussfähigen Nettokosten. Die Fördersummen verstehen sich als Nettobeträge.
Die Fördermöglichkeiten umfassen:
Private Maßnahmen (Umnutzung, Sanierung, Neubau) in den Fördergebieten: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme je Objekt 45.000 €
Kontakt zur Stadtverwaltung, dem Landkreis oder dem Büro für die städtebauliche Beratung aufnehmen:
Verwaltung und Landkreis:
Herr Aribert Lehn Bauamt der Gemeinde Nentershausen Burgstraße 2 36214 Nentershausen Telefon: 06627 9202-17 E-Mail:
Frau Melanie Meißner Landkreis Hersfeld-Rotenburg Friedloser Str. 12 36251 Bad Hersfeld Telefon: 06621 87-2212 E-Mail:
Städtebauliche Beratung:
Das Team von pardemann | architekt[en] PartG mbB bietet Ihnen baufachliche Beratung und Unterstützung bei der Förderantragsstellung. Ein gemeinsames Beratungsgespräch stellt den ersten notwendigen Schritt vor dem Förderantrag dar. Hauptansprechparter ist Herr Guido Pardemann.